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Nach einem Todesfall müssen sich Nachfahren nicht nur um das Begräbnis kümmern, sondern haben meist auch noch viel Bürokratie zu erledigen. Der Verstorbene muss bei Krankenkasse, Behörden, Versicherungen abgemeldet werden. Etliche Verträge müssen aufgelöst werden, vom Handy-Anbieter bis zum Energieversorger. Und immer öfter müssen sich die Erben auch um das Online-Vermächtnis kümmern. Also im Internet abgeschlossene Verträge und Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Xing.
Die Problemstellung dabei:
"Sehr oft wissen die Erben nur wenig über die digitalen Identitäten und haben keine Kenntnis von den Zugangsdaten, Passwörtern und Nutzerkonten"
Wir kommunizieren über E-Mail und soziale Netzwerke, schließen Kaufverträge im Netz und Abos mit Musik- oder Filmdiensten, erledigen Bankgeschäfte online. Informationen, die wir im Internet, aber auch auf Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten hinterlassen, gehören im Todesfall zur Erbschaft – genauer: zum digitalen Nachlass. Der umfasst nicht nur gespeicherte Daten, sondern auch online geschlossene Verträge – ob mit Versandhändler, Reiseanbieter oder Auktionsplattformen.
Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über. Dieser muss offene Bestellungen bezahlen, die bereits gebuchte Urlaubsreise stornieren oder die ersteigerte Dinge auch abnehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Auch Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken und Versandhändlern bleiben erst einmal bestehen.
Erben sollten den digitalen Nachlass auf keinen Fall ignorieren. Sie stehen vor der Aufgabe, den digitalen Nachlass abzuwickeln, also Nutzerkonten aufzulösen und Verträge zu kündigen.
Dabei stehen sie dann meist vor allem vor zwei Fragen:
Entscheidende Hinweise auf laufende Verträge, offene Rechnungen oder Online-Mitgliedschaften liefert oft der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen.
In der analogen Welt lassen sich dessen Geschäftsbeziehungen meist einfach nachvollziehen: Der Erbe ist berechtigt, die an diesen gerichteten Briefe zu öffnen. Im Internet sieht es anders aus: Ohne Passwörter und andere Zugangsdaten wie Nutzernamen ist es schwierig, den digitalen Nachlass zu ordnen und die Pflichten des Verstorbenen zu erfüllen. Kennt der Erbe ein Passwort nicht, kann er das dazugehörige Nutzerkonto nicht aufrufen und löschen.
Häufig hilft es schon, wenn Internetnutzer ihre Zugangsdaten – also E-Mail-Adressen, Nutzernamen und Passwörter – für Angehörige, Erben oder andere Personen auflisten und sicher hinterlegen. Im Fall des Falles kommen diese dann leicht an den Schriftverkehr heran und können Nutzerkonten meist ohne großen Aufwand auflösen. Wichtig ist das vor allem bei kostenpflichtigen Diensten und Abos, die der Erbe schnell kündigen können sollte.
Wer für größtmögliche Klarheit sorgen will, kann seinen digitalen Nachlass per Testament regeln. Darin lässt sich festlegen, ob Onlinekonten gelöscht oder der Familie bestimmte Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen. Der Nutzer kann eine Person seines Vertrauens beauftragen, sich um die Umsetzung der im Testament festgelegten Wünsche zu kümmern.
Alternativ dazu können Sie in einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die im Krankheits- oder Todesfall Ihre Nutzungsverträge kündigen oder Daten löschen darf.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Da viele selbstformulierte Testamente allerdings unwirksam sind, lohnt sich der Gang zum Anwalt für Erbrecht oder zum Notar.
Einfacher umzusetzen als ein Testament ist eine Liste der Nutzerkonten.
Nutzer sollten sie aktuell halten und ausgedruckt oder als Dokument auf einem verschlüsselten USB-Stick hinterlegen.
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