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B) Sterbe-Vorsorge durch schriftliche Vereinbarungen und Regelungen
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Digitale Vermächtnis

Der "Digitale Nachlass" ist alles, was sie im Internet oder digital hinterlassen

Nach einem Todesfall müssen sich Nachfahren nicht nur um das Begräbnis kümmern, sondern haben meist auch noch viel Bürokratie zu erledigen. Der Verstorbene muss bei Krankenkasse, Behörden, Versicherungen abgemeldet werden. Etliche Verträge müssen aufgelöst werden, vom Handy-Anbieter bis zum Energieversorger. Und immer öfter müssen sich die Erben auch um das Online-Vermächtnis kümmern. Also im Internet abgeschlossene Verträge und Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Xing.

Die Problemstellung dabei:
"Sehr oft wissen die Erben nur wenig über die digitalen Identitäten und haben keine Kenntnis von den Zugangsdaten, Passwörtern und Nutzerkonten"

Die "Digitale-Sterbe-Vorsorge" - das sollten sie beachten

  • Zugangsdaten aufbereiten
    • Verschaffen Sie sich regel­mäßig einen Über­blick über Ihre Online­aktivitäten. Listen Sie für jedes Konto die Zugangs­daten und Pass­wörter auf. Dann können Erben oder andere Vertrauens­personen darauf zugreifen. Diese können etwa auf einem USB-Stick abge­speichert werden, der an einem sicheren Ort hinterlegt ist, oder in Pass­wort­managern aufgelistet werden. Die Auflistung sollte regel­mäßig aktualisiert werden.
  • Sensible Daten löschen
    • Daten, die niemandem in die Hände fallen sollen, löschen Sie am besten von Zeit zu Zeit. Das können E-Mails oder Fotos sein.
  • Testament machen
    • Wer fest­halten will, welche seiner Daten gelöscht und welche vererbt werden sollen, kann das in einem Testament regeln. Er kann auch eine Vertrauens­person zum digitalen Nach­lass­verwalter bestimmen und dies in einer Voll­macht fest­halten.

Verträge gehen oft auf Erben über

Wir kommunizieren über E-Mail und soziale Netz­werke, schließen Kauf­verträge im Netz und Abos mit Musik- oder Film­diensten, erledigen Bank­geschäfte online. Informationen, die wir im Internet, aber auch auf Fest­platten, USB-Sticks und Speicherkarten hinterlassen, gehören im Todes­fall zur Erbschaft – genauer: zum digitalen Nach­lass. Der umfasst nicht nur gespeicherte Daten, sondern auch online geschlossene Verträge – ob mit Versandhändler, Reiseanbieter oder Auktions­platt­formen.

Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über. Dieser muss offene Bestellungen bezahlen, die bereits gebuchte Urlaubsreise stornieren oder die ersteigerte Dinge auch abnehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Auch Nutzer­konten bei sozialen Netz­werken und Versandhänd­lern bleiben erst einmal bestehen.

Erben sollten auf jeden Fall den digitalen Nach­lass sichten

Erben sollten den digitalen Nach­lass auf keinen Fall ignorieren. Sie stehen vor der Aufgabe, den digitalen Nach­lass abzu­wickeln, also Nutzer­konten aufzulösen und Verträge zu kündigen.

Dabei stehen sie dann meist vor allem vor zwei Fragen:

  • A) „Wo war der Verstorbene online unterwegs?“ Und:
  • B) „Wie bekomme ich Zugriff auf seine Nutzer­konten?“

Entscheidende Hinweise auf laufende Verträge, offene Rechnungen oder Online-Mitgliedschaften liefert oft der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen.

Ohne Logindaten und Pass­wort - kein Zugriff

In der analogen Welt lassen sich dessen Geschäfts­beziehungen meist einfach nach­voll­ziehen: Der Erbe ist berechtigt, die an diesen gerichteten Briefe zu öffnen. Im Internet sieht es anders aus: Ohne Pass­wörter und andere Zugangs­daten wie Nutzer­namen ist es schwierig, den digitalen Nach­lass zu ordnen und die Pflichten des Verstorbenen zu erfüllen. Kennt der Erbe ein Pass­wort nicht, kann er das dazu­gehörige Nutzer­konto nicht aufrufen und löschen.

Zugangs­daten sicher hinterlegen

Häufig hilft es schon, wenn Internetnutzer ihre Zugangs­daten – also E-Mail-Adressen, Nutzer­namen und Pass­wörter – für Angehörige, Erben oder andere Personen auflisten und sicher hinterlegen. Im Fall des Falles kommen diese dann leicht an den Schrift­verkehr heran und können Nutzer­konten meist ohne großen Aufwand auflösen. Wichtig ist das vor allem bei kosten­pflichtigen Diensten und Abos, die der Erbe schnell kündigen können sollte.

Digitalen Nach­lass per Testament regeln

Wer für größt­mögliche Klarheit sorgen will, kann seinen digitalen Nach­lass per Testament regeln. Darin lässt sich fest­legen, ob Online­konten gelöscht oder der Familie bestimmte Daten nicht zugäng­lich gemacht werden sollen. Der Nutzer kann eine Person seines Vertrauens beauftragen, sich um die Umsetzung der im Testament fest­gelegten Wünsche zu kümmern.

Alternativ dazu können Sie in einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die im Krank­heits- oder Todes­fall Ihre Nutzungs­verträge kündigen oder Daten löschen darf.

Zugangs­daten auflisten

Ein Testament muss hand­schriftlich verfasst, klar formuliert und unter­schrieben sein. Da viele selbst­formulierte Testamente allerdings unwirk­sam sind, lohnt sich der Gang zum Anwalt für Erbrecht oder zum Notar.

Einfacher umzu­setzen als ein Testament ist eine Liste der Nutzer­konten.
Nutzer sollten sie aktuell halten und ausgedruckt oder als Dokument auf einem verschlüsselten USB-Stick hinterlegen.


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Der Tod ist ein unvermeidlicher Teil unseres Lebens auf dieser wunderschönen Erde. Eine rechtzeitige Sterbe-Vorsorge für unser Ableben kann eine große Entlastung, sowohl in finanzieller als auch mentaler Hinsicht, für uns selbst und unsere Hinterbliebenen bedeuten.

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