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B) Sterbe-Vorsorge durch schriftliche Vereinbarungen und Regelungen www.sterbe-vorsorge.at/15122.0.html |
Manche Menschen möchten ihre letzten Dinge dergestalt regeln, dass sie ihre Grabstelle, den Grabstein und den Grabschmuck, den Ort der Trauerfeier und deren genauen Ablauf, den Kreis der Trauergäste, die zu spielende Musik anlässlich der Trauerfeier, die Trauerrede, das bereit gestellte Café, zu dem die Trauergäste zu einer Zusammenkunft eingeladen werden, einschließlich zu reichender Getränke und Kuchenbuffet, selbst in ihre Hände nehmen und festlegen möchten.
Hierzu eignet sich eine sogenannte Trauerverfügung (Bestattungsverfügung), mit der alle gewünschten, festzulegenden Inhalte geregelt werden können.
Die Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) ist eine "einseitige Willens/Wunsch-Erklärung" ohne rechtlichen Vertragspartner im Gegensatz zur Bestattungs-Vorsorge = einem Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen (Bestatter)
In der Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung (Bestattungsart, Trauerfeier, Blumen etc.) fest, um Ihren letzten Willen auch bei der eigenen Bestattung verwirklichen zu können. Der Gesetzgeber stellt vergleichsweise geringe Anforderungen an die Form der Bestattungsverfügung. Damit keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommen, sollte sie am besten handschriftlich verfasst werden. Alternativ kann ein Formular verwendet werden, das Sie auch hier herunterladen können. Das Datum und die eigene Unterschrift unter der Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) dürfen nicht fehlen. Eine notarielle Beglaubigung kann sinnvoll sein, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
Sorgen Sie dafür, dass die Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) im Falle Ihres Todes schnell gefunden wird. Ein guter Ort ist in einem Vorsorgeordner mit Ihren persönlichen Finanz, Versicherungs- und Vorsorge-Unterlagen. Sie können die Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) auch an eine Person übergeben, die zeitnah von Ihrem Tod erfahren wird (Kinder, gute Freunde, langjährige Nachbarn etc.). Daneben können weitere Ausfertigungen beim zuständigen Pfarramt, der Friedhofsverwaltung oder auch bei dem gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.
Eine Trauerverfügung (Bestattungsverfügung) ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Bestattung respektiert werden. Sie kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten unter Ihren Angehörigen zu vermeiden und ihnen die Last der Entscheidungsfindung in einer emotionalen Zeit zu erleichtern.
Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer bei den nächsten voll geschäftsfähigen Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen.
Wenn Sie neben den organisatorischen Dingen auch die Finanzierung der Bestattung vorab regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages. Dieser setzt auf die Trauerverfügung auf und regelt darüber hinaus auch den finanziellen Teil. Bestattungs-Vorsorge-Verträge werden direkt mit einem Bestattungsunternehmen (Bestatter) abgeschlossen.
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