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Personenvertretung > Wie können nicht mehr geschäfts-/entscheidungsfähige Personen unterstützt werden? www.sterbe-vorsorge.at/10764.0.html |
Die Vorsorge-Vollmacht stellt für den geistig Gesunden eine Möglichkeit dar, für den möglichen Fall der Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- und Äußerungsunfähigkeit eine oder mehrere Personen des Vertrauens für die spätere Vertretung zu bestimmen.
In der Vorsorge-Vollmacht wird festgelegt, für welche Angelegenheiten der Bevollmächtigte zuständig sein soll. Die Angelegenheiten, zu deren Besorgung die Vollmacht erteilt wird, müssen genau angeführt sein. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
Soll der Bevollmächtigte auch über ein Bankkonto verfügen können, benötigt man hierfür eine Spezialvollmacht, in der detaillierte Angaben zu Konto und Bankinstitut gemacht werden müssen. Genauere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Bankinstitut!
Soll die Vertrauensperson auch über intensive medizinische Behandlungen, die Verlegung des Wohnsitzes oder wichtige Vermögensangelegenheiten entscheiden dürfen, so benötigt diese hierfür eine qualifizierte Vorsorgevollmacht, die nur vor einem Rechtsanwalt, Notar oder bei einem vom Justizministerium anerkannten Sachwalterschaftsverein abgeschlossen werden kann. Bei Eintritt des Vorsorgefalls muss die Vertrauensperson über den Notar im zentralen österreichischen Vertretungsverzeichnis registriert werden.
Die Vorsorge-Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit formfrei widerrufen werden!
Ein kostenloses Formular zur Vorsorge-Vollmacht finden Sie unter www.help.gv.at
Die Erteilung einer Vorsorge-Vollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorge-Vollmacht erteilen will, aber auch von jedem, der dabei berät!
Informationen zur Vorsorge-Vollmacht erhalten Sie bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt. Das erste Informationsgespräch ist bei jedem Notar und bei vielen Rechtsanwälten kostenlos!
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